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Informationen für Weiterbildungsstätten

Anerkennung von WeiterbildungsstÄtteN
Anbieter von CZV-Weiterbildungen, so genannte Weiterbildungsstätten, benötigen eine Anerkennung der asa. Entsprechende Gesuche werden von der asa entgegen genommen. Die Kriterien sind in den Weiterbildungsrichtlinien festgehalten. Als Unterstützung bei der Ausarbeitung des Gesuches stellt die asa ein Merkblatt zur Verfügung. Ein Begleitblatt, das mit dem Gesuch eingereicht wird, soll zudem sicherstellen, dass die Gesuche vollständig, das heisst mit allen nötigen Unterlagen eingereicht werden.

Bewilligungen für LehrkrÄftE
Die Gesuche für die Bewilligung von Lehrkräften, erfolgen durch die Weiterbildungsstätten als Arbeit- oder Auftraggeber direkt mit SARI. Unabhängig tätige Lehrkräfte wenden sich an die asa. Die Bewilligungskriterien und der Ablauf des Verfahrens sind in den Weiterbildungsrichtlinien beschrieben.

Anerkennung von WeiterbildungskursEn
Von der asa anerkannte Weiterbildungsstätten können ihre CZV Weiterbildungskurse via SARI genehmigen lassen.
Vereinigung der Strassenverkehrsämter | Association des services des automobiles | Associazione dei servizi della circolazione