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Informationen für Fahrer/innen

Für alle Inhaber/innen eines Fähigkeitsausweises, also auch wenn man den Fähigkeitsausweis prüfungsfrei erhält, ist eine Weiterbildung von 5 Tagen (35 Stunden) Dauer in fünf Jahren bei einer von der asa anerkannten Weiterbildungsstätte (siehe Weiterbildungskurse) obligatorisch. Diese kann als Wochenkurs oder aufgeteilt auf einzelne Tageskurse von je sieben Stunden besucht werden. Auch wer den Fähigkeitsausweis sowohl für den Personen- als auch den Gütertransport besitzt, muss nur fünf Kurstage besuchen und kann die Kursthemen beliebig wählen.

Für Personen, die den Fähigkeitsausweis nach bestandener CZV Prüfung erhalten, beginnt die fünfjährige Weiterbildungspflicht ab dem Ausstellungsdatum des Fähigkeitsausweises.

Inhalte der Weiterbildung
Die Inhalte der Weiterbildung sind gleich wie der Prüfungsstoff, sie werden aber vertieft und weitergeführt. Insbesondere sollen auch die Alltagserfahrungen der Fahrer/innen einbezogen werden. Die Fahrer/innen können selber entscheiden, welche Kurse sie besuchen. Es sind Kurse zu besuchen, die verkehrssicherheitsrelevante Themen und Strategien für eine umweltverträgliche und energieeffiziente Verwendung des Fahrzeugs vermitteln.

Anerkennung der Weiterbildung
Die Weiterbildungskurse müssen bei von der asa anerkannten Weiterbildungsstätten besucht werden, damit diese als CZV-Weiterbildungskurse angerechnet werden können. Für die Registrierung der Kurse gibt es ein zentrales, elektronisches Kursverwaltungssystem (SARI). Nach jedem Kurstag stellt die Weiterbildungsstätte damit eine asa-Kursbestätigung aus. Darauf sind jeweils alle seit der letzten Bestätigung bis zum aktuellen Datum besuchten und angerechneten Kurstage ersichtlich. Die asa-Kursbestätigung (siehe Muster) ermöglicht also auch die Kontrolle der bisher erfüllten Weiterbildungspflicht. Es ist deshalb nicht vorgesehen, dass die Fahrer/innen über das Internet Ihren «Kontostand der Weiterbildungskurse» selber abfragen können.

asa Kursbestätigung
Für das Ausstellen der asa Kursbestätigungen sind die Weiterbildungsstätten zuständig. Damit die besuchten Weiterbildungskurse der CZV Weiterbildungspflicht angerechnet werden können, ist der Ausdruck der asa Kursbestätigungen zwingend notwendig. Damit werden die Kurse zentral und elektronisch (in SARI) registriert.

Den Weiterbildungsstätten wird empfohlen, die asa Kursbestätigung den Teilnehmenden am Kurstag (oder sobald wie möglich) auszuhändigen. Die Bescheinigung in Papierform ist für die Teilnehmenden persönlich als Bestätigung der besuchten CZV Weiterbildung bestimmt.

Den Kurs-Teilnehmenden wird empfohlen, beim Besuch von Weiterbildungskursen im Besitz des Führerausweises im Kreditkartenformat (FAK) zu sein. Nur damit kann die Person in SARI registriert, die asa Kursbestätigung ausgedruckt und der Kurs angerechnet werden.

Liste der Weiterbildungskurse
Eine jederzeit aktuelle Liste der Weiterbildungskurse aller Weiterbildungsstätten gibt es nicht. Die Suche nach Weiterbildungskursen wird aber mit der cambus Suchmaske erleichtert. Es können Kurse nach Name der Weiterbildungsstätte, Ort der Weiterbildungsstätte und Kurs-Inhalten gesucht werden. Mit den entsprechenden Kontaktadressen ist es möglich, sich über freie Kursangebote zu informieren.

ANRECHNUNG AN DEN FÄHIGKEITSAUSWEIS
Der Fähigkeitsausweis ist für die Kategorien D/D1 erforderlich ab 2013 und für die Kategorien C/C1 ab 2014. Wer auf diesen Zeitpunkt einen Fähigkeitsausweis benötigt, muss fünf Tage Weiterbildung zwischen dem 01.01.2007 und 31.08.2013 resp. 31.08.2014 nachweisen können.

  5 Tage Weiterbildung Gültigkeitsdauer Fähigkeitsausweis
Kat. D/D1 01.01.2007  –  31.08.2013 bis 31.08.2018
Kat. C/C1 01.01.2007  –  31.08.2014 bis 31.08.2019
Kat. D/D1 01.09.2013  –  31.08.2018 bis 31.08.2023
Kat. C/C1 01.09.2014  –  31.08.2019 bis 31.08.2024
  usw.  

Hinweis: Halbtageskurse können nur noch bis zum 31.12.09 besucht werden. Ab 1.1.2010 werden nur noch ganztägige Kurse von mindestens 7 Stunden angerechnet. Wer also z.B. bisher 2 1/2 Kurstage besucht hat, sollte bis Ende 2009 nochmals einen Halbtageskurs besuchen, damit der «überzählige» Halbtageskurs nicht verfällt.

Weiterbildung verpasst – Fähigkeitsausweis abgelaufen
Nach Ablauf des Fähigkeitsausweises dürfen keine Güter- resp. Personentransporte mehr gemacht werden, ausser Fahrten gemäss Artikel 3 der CZV. Ein neuer Fähigkeitsausweis kann erst dann beantragt werden, wenn die 5 Tage Weiterbildung innerhalb der letzten 5 Jahre (vom 1. Kurstag bis 5. Kurstag sind nicht mehr als 5 Jahre vergangen)  absolviert sind. Die Gültigkeitsdauer wird 5 Jahre ab dem Ausstelldatum des Fähigkeitsausweises berechnet. Wer ohne gültigen Fähigkeitsausweis Güter- oder Personentransporte durchführt, wird mit Busse bestraft (Art. 25 CZV).
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