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Grundlagen

Chauffeurzulassungsverordnung (CZV)
Die Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) regelt insbesondere folgendes:
  • Ausstellung, Gültigkeit und Verlängerung der Fähigkeitsausweise
  • Zulassung zu den Prüfungen
  • Prüfungsinhalte
  • Ziele, Inhalt und Dauer der Weiterbildungspflicht
  • Anforderungen für die Anerkennung von Weiterbildungsstätten und Bewilligungen für Lehrkräfte
HANDLUNGSKOMPETENZEN
Welche Funktionen und Aufgaben beinhaltet das Lenken schwerer Motorwagen? Welche Kompetenzen müssen Fahrer/innen für den Fähigkeitsausweis mitbringen oder erwerben? Der Katalog der Handlungskompetenzen beschreibt die beruflichen Funktionen in sieben Themenbereichen:
  1. Strassenverkehrsvorschriften
  2. Fahrzeugtechnik
  3. Fahrzeug lenken
  4. Güter transportieren
  5. Personen transportieren
  6. Verantwortung der Fahrer/innen
  7. Ausserordentliche Situationen

Der Katalog der Handlungskompetenzen umfasst also alle Kenntnisse, Fähigkeiten, Erfahrungen und Einstellungen die ein/e Fahrer/in in der Ausbildung und im beruflichen Alltag erworben hat.

LERNZIELE
An der CZV Prüfung wird nur ein Teil der oben erwähnten Handlungskompetenzen geprüft. Diese sind im Katalog der Lernziele aufgeführt. Er bildet somit die Grundlage für die Prüfungsvorbereitung.
 
Weiterbildungsrichtlinien
Im Einvernehmen mit dem ASTRA hat die Projektleitung CZV Weiterbildungsrichtlinien verabschiedet. Sie bilden die Grundlage für das Anerkennen von Weiterbildungsstätten, das Erteilen von Bewilligungen für Lehrkräfte, die Genehmigung und den Nachweis von Weiterbildungen sowie die Qualitätssicherung.

PRÜFUNGSRICHTLINIEN
Im Einvernehmen mit dem ASTRA hat die Projektleitung CZV Prüfungsrichtlinien verabschiedet. Damit soll erreicht werden, dass die CZV Prüfungen in der ganzen Schweiz gleich durchgeführt werden und dass einheitliche Anforderungen gestellt werden.

Vereinigung der Strassenverkehrsämter | Association des services des automobiles | Associazione dei servizi della circolazione img