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Fragen zu den CZV Prüfungen

Wer muss die Prüfung für den Fähigkeitsausweis bestehen?
Wer mit Motorwagen der Kat. C und C1 Gütertransporte bzw. der Kat. D und D1 Personentransporte durchführen will und das Lernfahrausweisgesuch nach dem 01.09.2009 einreicht, benötigt den Fähigkeitsausweis und muss in einer Prüfung die dafür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen.

Worin unterscheidet sich die Prüfung für den Fähigkeitsausweis von der bisherigen Führerprüfung?
Neben der schriftlichen Zusatztheorieprüfung und der Prüfungsfahrt, die für den Führerausweis bestanden werden müssen, sind drei CZV Prüfungen zu bestehen:
- schriftliche Theorieprüfung im Strassenverkehrsamt
- mündliche Theorieprüfung an einem Prüfungsstützpunkt
- praktische Prüfung an einem Prüfungsstützpunkt

Voraussetzung für die Zulassung zu den CZV Prüfungen ist das Bestehen der Zusatztheorieprüfung.

In welcher Reihenfolge müssen die Prüfungen absolviert werden?
Vor der Zulassung zur schriftlichen CZV Prüfung muss die Zusatztheorie der betreffenden Kategorie bestanden werden. Vor der Zulassung zur mündlichen Prüfung sowie zum allgemeinen Teil Praxis muss die schriftliche CZV Prüfung bestanden werden. Da die mündliche und die praktische Prüfung in der Regel als kombinierte Prüfung angeboten werden, hängt die Reihenfolge der Prüfungen an den Prüfungsstützpunkten vom Tagesprogramm ab.
Die Prüfungsfahrt für den Führerausweis kann auch erst nach den CZV Prüfungen abgelegt werden. Da jedoch die mündliche und praktische Prüfung auf den für die praktische Prüfung erforderlichen Kompetenzen aufbauen, ist es sinnvoll, wenn die Ausbildung bereits soweit fortgeschritten ist, dass ein/e Bewerber/in prüfungsreif ist.

Wie kann man sich auf die Prüfung vorbereiten?
Es steht allen Bewerber/innen frei, wie sie sich auf die Prüfung vorbereiten. Im Katalog der Lernziele sind die Anforderungen umfassend dargestellt. Bei den Berufsverbänden sind zudem Unterlagen in Vorbereitung, die der Erarbeitung des Prüfungsstoffes dienen. Informationen zur Prüfungsvorbereitung sind bei Fahrschulen und den Berufsverbänden erhältlich.

Wo erfahre ich etwas über den Prüfungsstoff?
Mit den CZV Prüfungen soll ermittelt werden, ob Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1 ihre Fahrzeuge sicher, Umwelt schonend und Energie sparend im Verkehr zu bewegen wissen und ob sie über die nötigen Kompetenzen für den Transport von Personen und Güter verfügen. » mehr

Wie wird die Prüfung für den Fähigkeitsausweis durchgeführt?
Die CZV schreibt im Abschnitt 3 vor, wer zur Prüfung zugelassen wird, was geprüft wird, wer von der Prüfung befreit ist und wie oft einzelne Prüfungsteile wiederholt werden können. Die Zusatztheorieprüfung wird wie bisher beim Strassenverkehrsamt abgelegt, neu ebenfalls die schriftliche Theorieprüfung CZV. Die mündliche CZV-Prüfung sowie der allgemeine Teil Praxis werden in Prüfungsstützpunkten bei Organisationen der Arbeitswelt abgelegt.

Verändert sich die Führerprüfung für Personen, die keinen Fähigkeitsausweis benötigen?
Nein, für Personen, die keinen Fähigkeitsausweis benötigen, bleibt die Führerprüfung grundsätzlich gleich wie heute. Bei der Prüfung der Zusatztheorie in den Kategorien C und D sind zur ARV nur noch allgemeine Kenntnisse zum Geltungsbereich erforderlich.

Werden im Ausland bestandene Prüfungen anerkannt?
Wurde im Ausland ein Fähigkeitsausweis entsprechend der Richtlinie 2003/59/EG erworben, wird dieser auf Grund entsprechender Nachweise auch in der Schweiz anerkannt.

Muss die ganze Prüfung wiederholt werden, wenn man z.B. nach dem Fähigkeitsausweis für Gütertransport (Kat. C/C1) auch noch jenen für Personentransport (Kat. D/D1) erwerben will?
Nein, es muss nur 1 von 3 Prüfungselementen der mündlichen sowie die praktische CZV-Prüfung der jeweiligen Kategorie bestanden werden.

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