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Ausbildungsprogramme zur CZV Prüfung
Fahrer/innen, die sich auf die CZV Prüfung vorbereiten, dürfen während eines Jahres in der Schweiz Personen- und Gütertransporte durchführen, sofern sie an einem anerkannten Ausbildungsprogramm teilnehmen und einen entsprechenden Führerausweis besitzen. Solche Ausbildungsprogramme werden in der Regel vom Arbeitgeber (z.B. Transportunternehmen) angeboten.
Genehmigung
Sofern die Ausbildungsprogramme eidgenössisch nicht anerkannt sind, benötigen die Anbieter eine Genehmigung (Art. 4 Abs. 2 CZV). Diese wird von der asa erteilt. Die Einzelheiten sind in der Richtlinie für die Genehmigung eidgenössisch nicht anerkannter Ausbildungsprogramme festgehalten. Zum Vorgehen steht ein Merkblatt zur Verfügung.
Ausbildungsbestätigung
Die Teilnehmenden von Ausbildungsprogrammen müssen auf ihren Fahrten eine Bestätigung mitführen, dass sie an einem Ausbildungsprogramm teilnehmen und somit ein Jahr ohne Fähigkeitsausweis in der Schweiz Personen oder Güter transportieren dürfen. Diese in der ganzen Schweiz einheitlich gestaltete asa-Bestätigung wird vom Anbieter ausgestellt und von den Kontrollorganen anerkannt.
» Richtlinie für die Genehmigung eidgenössisch nicht anerkannter Ausbildungsprogramme
» Merkblatt: Genehmigung eidgenössisch nicht anerkannter Ausbildungsprogramme
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