Kosten
Der allgemeine finanzielle Aufwand für die Qualitätssicherung wird zu einem Teil mit den Einnahmen für Teilnahmebestätigungen verrechnet. Die spezifischen Kosten werden nach dem Verursacherprinzip wie folgt in Rechnung gestellt:| Leistung | CHF |
| Anerkennung Weiterbildungsstätte, Erfassung in SARI | 180.– |
| Bewilligung Lehrperson (auch Weiterbildungsleiter/in) via SARI | 80.– |
| Genehmigung Kurstyp via SARI | 120.– |
| Kursbestätigung für Kursteilnehmer/in pro Kurstag und pro Person | 10.– |
| Genehmigung Ausbildungsprogramm nach Art. 4 Abs. 2 CZV | 120.– |
| Ausbildungsbestätigung für Teilnehmende von Ausbildungsprogrammen | 0.– |
| periodisches Audit | 0.– |
Folgende Dienstleistungen und Aufgaben werden nach Aufwand zu Fr. 120.- pro Stunde und allenfalls Fahrspesen verrechnet:
- Überprüfung einer Weiterbildungsstätte vor Ort für die Anerkennung
- Nachaudit eines Kurses
- Überprüfung und Anerkennung der Kursbestätigung von im Ausland besuchten Weiterbildungskursen gemäss Art. 20 CZV
- Ausserordentlicher Aufwand für die Programmierung von SARI