Kosten

Der allgemeine finanzielle Aufwand für die Qualitätssicherung wird zu einem Teil mit den Einnahmen für Teilnahmebestätigungen verrechnet. Die spezifischen Kosten werden nach dem Verursacherprinzip wie folgt in Rechnung gestellt:

Leistung  CHF
Anerkennung Weiterbildungsstätte, Erfassung in SARI 180.–
Bewilligung Lehrperson (auch Weiterbildungsleiter/in) via SARI 80.–
Genehmigung Kurstyp via SARI 120.–
Kursbestätigung für Kursteilnehmer/in pro Kurstag und pro Person 10.–
Genehmigung Ausbildungsprogramm nach Art. 4 Abs. 2 CZV 120.–
Ausbildungsbestätigung für Teilnehmende von Ausbildungsprogrammen 0.–
periodisches Audit 0.–


 

Folgende Dienstleistungen und Aufgaben werden nach Aufwand zu Fr. 120.- pro Stunde und allenfalls Fahrspesen verrechnet:

  • Überprüfung einer Weiterbildungsstätte vor Ort für die Anerkennung
  • Nachaudit eines Kurses
  • Überprüfung und Anerkennung der Kursbestätigung von im Ausland besuchten Weiterbildungskursen gemäss Art. 20 CZV
  • Ausserordentlicher Aufwand für die Programmierung von SARI
alle Preise inkl. Mehrwertsteuer


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