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CZV Prüfungen
Wer muss die CZV Prüfungen bestehen?
Wer mit Fahrzeugen der Kat. D/D1 Personen oder mit Kat. C/C1 Güter transportieren will, benötigt in den meisten Fällen neben dem Führerausweis der entsprechenden Kategorie den Fähigkeitsausweis. Wird das Gesuch für einen Lernfahrausweis nach dem 1.9.2009 gestellt, müssen für den Erhalt des Fähigkeitsausweises neben der Führerprüfung auch die CZV Prüfungen bestanden werden. » mehr
Drei CZV Prüfungen
Neben der schriftlichen Zusatztheorieprüfung und der Prüfungsfahrt, die für den Führerausweis bestanden werden müssen, sind drei CZV Prüfungen zu bestehen:
- schriftliche Theorieprüfung im Strassenverkehrsamt
- mündliche Theorieprüfung an einem Prüfungsstützpunkt
- praktische Prüfung an einem Prüfungsstützpunkt
Voraussetzung für die Zulassung zur schriftlichen CZV Prüfung ist das Bestehen der Zusatztheorieprüfung. Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen und praktischen Prüfung ist das Bestehen der schriftlichen CZV Prüfung. » mehr
Prüfungsstoff
Mit den CZV Prüfungen soll ermittelt werden, ob Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1 ihre Fahrzeuge sicher, Umwelt schonend und Energie sparend im Verkehr zu bewegen wissen und ob sie über die nötigen Kompetenzen für den Transport von Personen und Güter verfügen. » mehr
Prüfungsorte
Wo finden CZV Prüfungen statt? Die schriftliche CZV Prüfung wird im Strassenverkehrsamt des Wohnortkantons absolviert. Die mündliche und die praktische Prüfung können an verschiedenen Prüfungsstützpunkten in der ganzen Schweiz abgelegt werden. » mehr
Anmeldung zur Prüfung
Für die schriftliche CZV Prüfung muss man sich wie für die Führerprüfung beim Strassenverkehrsamt des Wohnkantons anmelden. Die Anmeldung für die mündliche und die praktische Prüfung ist direkt über cambus.ch möglich. Sie werden auf das Portal der Koordinationsstelle der Prüfungsstützpunkte (ASTAG) umgeleitet.
» Anmeldung CZV-Prüfung Gütertransport
» Anmeldung CZV-Prüfung Personentransport
PRÜFUNGSKOSTEN
Die mündliche und praktische Prüfung wurde von der asa an die ASTAG und Partner delegiert. Da es sich um eine Prüfung auf Niveau analog einer Berufsprüfung handelt, wurden von der asa entsprechende Qualitätskriterien gefordert. Neben einem Qualitätssicherungsexperten vom Strassenverkehrsamt, welcher die hoheitliche Prüfung gewährleistet, sind im mündlichen Teil zwei Prüfungsexperten pro Kandidat vor Ort. Beim praktischen Prüfungsteil ist ein Experte für die Betreuung des Kandidaten zuständig. Hier werden auch die Arbeiten an Modellen oder Fahrzeugen ausgeführt. All diese Anforderungen ergeben eine sichere Prüfung auf dem geforderten qualitativen Niveau. Entsprechend ergeben sich hohe Prüfungskosten, welche aber gerechtfertigt und im Rahmen von ähnlichen Prüfungen sind. Über die konkreten Kosten informiert die ASTAG.
Prüfungsvorbereitung
Es steht allen Bewerber/innen frei, wie sie sich auf die Prüfung vorbereiten. Im Katalog der Lernziele sind die Anforderungen umfassend dargestellt. Bei den Berufsverbänden sind zudem Unterlagen in Vorbereitung, die der Erarbeitung des Prüfungsstoffes dienen. Informationen zur Prüfungsvorbereitung sind bei Fahrschulen und den Berufsverbänden erhältlich.
Grundlagen zu den Prüfungen
Die Inhalte der Chauffeurzulassungsverordnung sind im Anhang der CZV aufgelistet. Im Katalog der Lernziele sind die Bildungsziele und die Lerninhalte detailliert dargestellt. Die Prüfungsrichtlinien regeln die Durchführung der mündlichen und der praktischen Prüfung. Die Prüfungsgebühren werden hier veröffentlicht, sobald diese definitiv festgelegt sind. » mehr
ZUSÄTZLICHE KATEGORIEN ERWERBEN
Wenn Fahrer/innen mit einem Führerausweis der Kategorien C1 (oder D1) bereits einen Fähigkeitsausweis besitzen, gilt dieser auch nach bestandener Führerprüfung für die Kategorie C (oder D). Der Fähigkeitsausweis kann nach bestandener Führerprüfung neu bestellt werden, die neu erworbene Kategorie C (oder D) wird darauf aufgeführt.
Wenn Fahrer/innen einen Fähigkeitsausweis für den Güterverkehr besitzen und zusätzlich den Fähigkeitsausweis für Personenverkehr erwerben möchten (oder umgekehrt), muss nur eine reduzierte Prüfung bestanden werden: eines von drei Prüfungsgesprächen und die praktische Prüfung jeweils in der betreffenden Kategorie.
Dies gilt auch für Fahrer/innen, die vor dem 1. September 2009 lediglich im Besitz des Führerausweises der Kategorie C waren und den Führerausweis der Kategorie D nach dem 1. September 2009 erwerben (Führerausweisgesuch und Prüfung nach dem 1. September 2009). |
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