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Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen
der Kategorien C/C1 und D/D1

Seit dem 1. September 2009 ist die Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) in Kraft. Bisherige Ausweisinhaber/innen benötigen den Fähigkeitsausweis für den Personentransport (Kat. D/D1) ab 1. September 2013, jene für den Gütertransport (Kat. C/C1) ab 1. September 2014. Die Fahrer/innen müssen sich regelmässig weiterbilden.

Weiterbildung: Jetzt planen!
Diese zwei Filme liefern Informationen für:
Fahrer/innen der Kategorie D/D1
 
Fahrer/innen der Kategorie C/C1
Details zu Zielen, Inhalten, Dauer, Nachweisen, Weiterbildungsstätten.  » mehr

Überblick
Was wird verlangt? Wer ist betroffen? Ausnahmen.  » mehr

Grundlagen
Rechtsgrundlagen, Richtlinien für die Umsetzung, Anforderungen, Merkblätter und
Formulare, Verfahren, Abläufe, Fristen, Gebühren.  » mehr

DER Fähigkeitsausweis
Wege zum Fähigkeitsausweis. Ab wann braucht es den Fähigkeitsausweis? Übergangsbestimmungen, Bestellung Fähigkeitsausweis, Verlust Fähigkeitsausweis oder Führerausweis, Details zum Fähigkeitsausweis.  » mehr

CZV Prüfungen
Wer muss die CZV Prüfungen bestehen? Welche Prüfungen müssen bestanden werden?
Was ist der Prüfungsstoff? Wo finden die Prüfungen statt? Anmeldung zur Prüfung und
Kosten.  » mehr

Organisation
Projektorganisation für die Umsetzung der CZV.  » mehr

Service/FAQ
Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Umsetzung der neuen CZV. Gegliedert ist diese Übersicht in die Themenkreise «Fähigkeitsausweis», «Prüfung» und «Weiterbildung».
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Vereinigung der Strassenverkehrsämter | Association des services des automobiles | Associazione dei servizi della circolazione